Urteil des BSG: Medikamentengabe auch nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Pflegedienst muss durch Kasse bezahlt werden
Mittwoch, den 2. September 2009Im Folgenden ein Auszug einer Meldung bei Yahoo News:
“Muss ein nicht verschreibungspflichtiges und vom Arzt verordnetes Medikament von einem Pflegedienst verabreicht werden, hat die Krankenkasse diese Leistung des Pflegedienstes zu bezahlen. (…) Mit dem Ausschluss der Verordnungsfähigkeit bestimmter Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sei keineswegs beabsichtigt, zugleich die Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu […]