Preisliste
Kosten der Tagespflege (Stand 03/2024)
Bei Pflegegrad 1 wird von der Pflegekasse kein zusätzliches Tagespflegebudget gezahlt. Sie können jedoch die Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 131,00€ für den Besuch in unserer Tagesstätte einsetzen.
Bei Pflegegrad 2 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 724 € zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 131,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Bei Pflegegrad 3 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 1.363 € zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 131,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Bei Pflegegrad 4 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 1.693 € zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 131,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Bei Pflegegrad 5 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 2.095 € zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 131,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Die Fahrtkosten werden mit dem Tagespflegesatz direkt Ihrer Pflegekasse von uns in Rechnung gestellt.
Die Fahrtkosten werden mit dem Tagespflegesatz direkt Ihrer Pflegekasse von uns in Rechnung gestellt.
Die Fahrtkosten werden mit dem Tagespflegesatz direkt Ihrer Pflegekasse von uns in Rechnung gestellt.
Hierbei handelt es sich um eine Eigenleistung. Sie können aber die Entlastungsleistungen hierfür einsetzen.
Die Investitionskosten erhalten wir direkt von der Stadt Düsseldorf.
Auch das Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann für den Besuch in der Tagesstätte eingesetzt werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Ausgaben, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse, noch zu zahlen sind, zu tragen, so können Sie Zuschüsse vom Sozialamt gewährleistet bekommen.
Zusatzleistungen wie z.B. die Kosten für Ausflüge, Eintrittspreise, Eisdielen/Café-Besuche, etc. werden separat mit Ihnen abgerechnet.