Bei Pflegegrad 1 wird von der Pflegekasse kein zusätzliches Tagespflegebudget gezahlt. Sie können jedoch die Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00€ für den Besuch in unserer Tagesstätte einsetzen.
Bei Pflegegrad 2 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 689,00€ zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 125,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Bei Pflegegrad 3 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 1.298,00€ zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 125,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Bei Pflegegrad 4 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 1.612,00€ zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 125,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Bei Pflegegrad 5 steht Ihnen ein Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse von monatlich 1.995,00€ zu, zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld oder, falls Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, zu den Pflegesachleistungen. Sie können auch die Entlastungsleistungen von 125,00€ für den Tagesstättenbesuch einsetzen, sofern diese noch nicht anderweitig verbraucht werden.
Die Fahrtkosten werden mit dem Tagespflegesatz direkt Ihrer Pflegekasse von uns in Rechnung gestellt.
Die Fahrtkosten werden mit dem Tagespflegesatz direkt Ihrer Pflegekasse von uns in Rechnung gestellt.
Die Fahrtkosten werden mit dem Tagespflegesatz direkt Ihrer Pflegekasse von uns in Rechnung gestellt.
Hierbei handelt es sich um eine Eigenleistung. Sie können aber die Entlastungsleistungen hierfür einsetzen.
Die Investitionskosten erhalten wir direkt von der Stadt Düsseldorf.
Auch das Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann für den Besuch in der Tagesstätte eingesetzt werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Ausgaben, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse, noch zu zahlen sind, zu tragen, so können Sie Zuschüsse vom Sozialamt gewährleistet bekommen.
Zusatzleistungen wie z.B. die Kosten für Ausflüge, Eintrittspreise, Eisdielen/Café-Besuche, etc. werden separat mit Ihnen abgerechnet.
Für eine ausführliche Beratung und Erstellung eines individuellen Angebotes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie oder Ihre Angehörigen medizinische Beratung bzw. Behandlung benötigen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Niederrheinstr. 23
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 211 59817524
E-Mail: info@aabk.de
Die Altentagespflegestätte ist an 365 Tagen im Jahr in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Die Besucher/innen können ihren Aufenthalt für einen oder mehrere Tage in der Woche vereinbaren. Es sollte jedoch angestrebt werden, dass ein regelmäßiger Besuchsrhytmus erfolgt. Für neue Besucher/innen vereinbaren wir gerne einen Probetag. Sprechen Sie uns hierzu und zu Ihren Wünschen und Erwartungen gerne an. Wir nehmen uns Zeit um Sie über alle wichtigen Informationen aufzuklären und Sie und Ihren Angehörigen kennenzulernen. Wir freuen uns auf Sie.
Unser Einzugsbereich der Seniorentagespflege liegt in Düsseldorf Niederkassel, Lörick, Heerdt, Oberkassel, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund, Lichtenbroich, Unterrath, Mörsenbroich, Altstadt, Carlstadt, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Flingern, Bilk.
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